Navigation überspringen

Mediation 


Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen können neben den herkömmlichen Gerichtsverfahren, die typischerweise auf eine richterliche Sachentscheidung gerichtet sind, in geeigneten Fällen auch Güterichterverhandlungen durchgeführt werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 278 Abs. 5 ZPO). Diese erfolgen grundsätzlich in Form der Mediation durch eine Güterichterin oder einen Güterichter, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. 

Diese gerichtsinterne Mediation ist ein von dem anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Hilfe der Güterichterin oder des Güterichters eine an ihren Bedürfnissen orientierte, einvernehmliche Lösung anstreben. Das Verfahren ist nichtöffentlich. Die Mediatorin bzw. der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis; die Aufgabe besteht vielmehr darin, die Betroffenen bei der Suche nach einer Lösung ihres Konflikts zu unterstützen. Finden sie eine Lösung, kann das gerichtliche Verfahren einvernehmlich beendet werden. Wird in der Mediation keine Einigung erzielt, können die Beteiligten das streitige Gerichtsverfahren in dem Stadium fortsetzen, in dem es sich vor der Mediation befunden hat.

Die Beteiligten können den Wunsch nach einer Mediation jederzeit in einem Gerichtsverfahren äußern. Je früher sie sich für eine Mediation entscheiden, desto größer ist die Möglichkeit, zeitnah eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Eine Verweisung geeigneter Fälle an die Güterichterin oder den Güterichter kann aber selbst in einem fortgeschrittenen Stadium des Rechtsstreits noch möglich und sinnvoll sein.

Ausführlichere Informationen zur Mediation erhalten Sie im Informationsblatt Mediation (PDF, 96 KB)

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.