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Verwaltungsgericht weist Klage einer ehemaligen Ministerin auf Löschung ihrer E-Mail-Postfächer ab

Datum: 20.05.2015

Kurzbeschreibung: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Urteil vom 20.05.2015 - 5 K 5439/14 - die Klage einer ehemaligen Ministerin auf Löschung der beim Ministerium noch vorhandenen Daten ihrer Exchange-Postfächer und hilfsweise auf Unterlassung der Herausgabe dieser Daten an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ des Landtags abgewiesen. Die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde zugelassen. Das vollständige, schriftlich begründete Urteil liegt derzeit noch nicht vor.

Die Klägerin ist der Auffassung, sie habe einen Löschungsanspruch nach dem Landesdatenschutzgesetz, weil der Zweck der Datensicherung weggefallen sei. Denn die Datensicherung sei allein wegen der nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 2011 zu erwartenden IT-Veränderungen infolge der Verschiebung einzelner Ressortbereiche des bisherigen Ministeriums erfolgt. Diese sei erforderlich gewesen, da bei der Umorganisation IT-Strukturen erst hätten neu gebildet werden müssen. Das Umweltministerium sieht sich demgegenüber in der Pflicht, die Daten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Die parlamentarischen Kontrollrechte hätten hier gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin das größere Gewicht. (Bi.)

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