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Einführung von Tonaufzeichnungen im Gemeinderat mitbestimmungspflichtig

Datum: 14.08.2017

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 08.05.2017 - 1 K 3405/16) Der Gemeinderat der Stadt Überlingen beschloss in seiner Sitzung vom 09.11.2016 die Änderung seiner Geschäftsordnung dahingehend, dass zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig sind. Diese Maßnahme unterliegt der Mitbestimmung durch den Personalrat. (Beschluss vom 02.08.2017 - PL 11 K 499/17).

Da der Personalrat an der Maßnahme nicht beteiligt worden ist und weil auch Redebeiträge von Beschäftigten der Gemeinde aufgezeichnet werden, die Stadt das Mitbestimmungsrecht jedoch weiterhin bestreitet, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - auf Antrag des Personalrats festgestellt, dass es sich um die mitbestimmungspflichtige Einführung und Anwendung einer technischen Einrichtung handelt, die dazu geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Der Gemeinderat habe daher den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 4 Nr. 11 Landespersonalvertretungsgesetz zu berücksichtigen. Da dies unterlassen worden sei, sei dieser Mitbestimmungstatbestand verletzt worden.   (Bi.)

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