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Universität Konstanz bestellt Christian Heckel zum Honorarprofessor

Datum: 06.05.2015

Kurzbeschreibung: Die Universität Konstanz hat Dr. jur. Christian Heckel zum Honorarprofessor bestellt. Der Rektor der Universität will Christian Heckel die Urkunde im Rahmen einer akademischen Feier im Juli überreichen.

 Christian Heckel Honorarprofessor  

Der aus Tübingen stammende Christian Heckel lebt seit vielen Jahren mit seiner Familie in Sigmaringen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie und der Rechtswissenschaften in Tübingen, Göttingen und Bonn ging er in die baden-württembergische Justiz und wurde Verwaltungsrichter. 1994 wurde Christian Heckel mit einer Dissertation zu den Grundlagen der Kirchengemeinschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland an der Universität Erlangen-Nürnberg zum Dr. jur. promoviert. Bereits 1993 kam er zum Verwaltungsgericht Sigmaringen. Nach achtjähriger Tätigkeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, davon vier Jahre als abgeordneter Praktiker an der Universität Konstanz, kehrte er 2013  als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Sigmaringen zurück.

Die Bestellung zum Honorarprofessor hat dieselben Voraussetzungen wie die Berufung auf einen Lehrstuhl, also eine besondere pädagogische Eignung in der Lehre und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen in der Forschung, die einer Habilitation entsprechen. Christian Heckel geht es seit langem um die Verknüpfung der gerichtlichen Praxis mit Forschung und Lehre. Er hält Vorträge und publiziert Aufsätze zu Themen, welche die Forschungsschwerpunkte der Universität Konstanz mit seiner richterlichen Tätigkeit und seinen kirchenrechtlichen Interessen verbinden, etwa zu Themen der religiösen Verfolgung und der Migration aus religiösen Gründen. Sein Schwerpunkt in der Lehre liegt auf dem fallbezogenen Arbeiten mit Examenskandidaten. Die Studierenden profitieren davon zum einen wegen des Fallaufbaus aus der Sicht des Verwaltungsrichters, zum anderen weil die besprochenen Gerichtsentscheidungen immer wieder die Grundlage echter Examensklausuren bilden. (Bi.)

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