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Universitäten Ulm und Tübingen zur Aufnahme weiterer Studenten/innen in Numerus - Clausus - Fächern verpflichtet

Datum: 16.11.2004

Kurzbeschreibung: (Beschlüsse vom 02.11.2004 und 09.11.2004 - u.a. Az.: NC 6 K 241/04 ; Beschlüsse vom 03.11.2004 - u.a. Az.: NC 6 K 564/04 und u.a. NC 6 K 532/04 Tübingen )

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Beschlüssen vom 02.11.2004 und 09.11.2004 - u.a. Az.: NC 6 K 241/04 - die Universität Ulm durch einstweilige Anordnung verpflichtet, 11 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin vorläufig zu vergeben und diese zwischen den Studienplatzbewerbern, die gerichtliche Eilrechtsschutzanträge gestellt haben, zu verlosen. Dabei beanstandete das Gericht u.a., dass die Universität für zwei an der Medizinischen Fakultät tätige Juniorprofessoren lediglich eine Lehrverpflichtung von zunächst 4 und später 6 Semesterwochenstunden angesetzt hatte.

Der Umfang der Lehrverpflichtung von Juniorprofessoren ist bislang in Baden-Württemberg nicht geregelt. Das Gericht hielt die Gleichstellung von Juniorprofessoren mit befristet angestellten Wissenschaftlichen Mitarbeitern, die auch lediglich 4 Semesterwochenstunden zu unterrichten haben, in den ersten drei Beschäftigungsjahren nicht für angemessen. Unter Hinweis auf die besonderen Einstellungsvoraussetzungen und die Qualifikation von Juniorprofessoren, die im medizinischen Bereich in der Regel bereits Erfahrungen in der Lehre gesammelt und sich oftmals schon zum Facharzt weitergebildet haben, ging das Gericht davon aus, dass Juniorprofessoren zumindest 6 Semesterwochenstunden lehren können. Eine Gleichstellung mit ordentlichen Universitätsprofessoren, die 9 Semesterwochenstunden unterrichten müssen, sei jedoch angesichts der Unterschiede zu bereits berufenen Professoren nicht angebracht.

Auch die Universität Tübingen wurde zur Aufnahme weiterer Studienbewerber verpflichtet. Mit Beschlüssen vom 03.11.2004 ordnete das Gericht an, diese Universität habe im Fach Humanmedizin weitere 7 Studienplätze  vorläufig - nach Los - zu vergeben (u.a. Az.: NC 6 K 564/04), im Fach Psychologie errechnete das Gericht weitere 8 freie Studienplätze (u.a. NC 6 K 532/04).(Bi)

 

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