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Stadt Balingen wendet sich erfolglos gegen Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs in Dotternhausen

Datum: 16.11.2006

Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 09.11.2006 - 9 K 876/06 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Eilverfahren einen Antrag der Stadt Balingen auf Baustopp für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Backshop in Dotternhausen abgelehnt. Die Stadt hatte geltend gemacht, die Baugenehmigung sei zu ihren Lasten unter Missachtung des im Bauplanungsrecht verankerten interkommunalen Abstimmungsgebots ergangen und sei ihr gegenüber vor dem Hintergrund ihres eigenen Einzelhandelskonzepts wegen zu befürchtender Kaufkraftverlagerungen rücksichtslos. Das Gericht vermochte dieser Argumentation nicht zu folgen, weshalb der Antrag erfolglos blieb.

(9 K 876/06) Gegenstand des Verfahrens ist der Vollzug einer vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 799,36 qm in einem Gewerbegebiet von Dotternhausen in unmittelbarer Nähe zur B 27. Ab einer 800 qm überschreitenden Verkaufsfläche hätte es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb gehandelt, welcher nur in Kerngebieten oder Sondergebieten, nicht aber in Gewerbegebieten zulässig wäre. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass gegen den 1998 in Kraft getretenen Bebauungsplan, der das Gewerbegebiet ausweist, nach der damaligen Rechtslage Mängel binnen 7 Jahren hätten geltend gemacht werden müssen. Daher könnten jetzt dem Bauvorhaben im Hinblick auf das interkommunale Abstimmungsgebot nicht mehr Fehler im Abwägungsvorgang oder im Abwägungsergebnis entgegengehalten werden. Im Übrigen erscheine eine Verletzung des interkommunalen Abwägungsgebots fraglich, da eine Kaufkraftverlagerung zu Lasten zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Balingen über die von der Rechtsprechung angenommene kritische Grenze von 10 bis 30 % je nach Sortiment nicht zu erwarten sei. Selbst nach der von der Stadt vorgelegten Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung des Lebensmitteldiscounters in Dotternhausen könne auch unter Einbeziehung des in dem Gewerbegebiet bereits ansässigen Lebensmittelmarktes mit einer Kaufkraftverlagerung von Balingen nach Dotternhausen von allenfalls 4 %   im Lebensmittelbereich  gerechnet werden. Soweit die Gefahr einer Kaufkraftverlagerung bei den Richtung Dotternhausen gelegenen Balinger Ortsteilen bestehe, sei das Problem durch das innenstadtbezogene Einzelhandelskonzept der Stadt sozusagen hausgemacht.  (Mo)

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