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Abfallrückholung aus Ungarn: mündliche Verhandlung endet mit Vergleich

Datum: 18.02.2009

Kurzbeschreibung: (Aktenzeichen 4 K 2208/07, 4 K 1253/08 und 4 K 1260/08) Gestern stand bei der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung zweier oberschwäbischer Firmen auf der Tagesordnung, Plastikabfälle, die aus Behördensicht illegal nach Ungarn zur dortigen Verwertung exportiert wurden, wieder nach Deutschland zurückzuführen und umweltgerecht zu entsorgen.

Nachdem die Rückholung durch die beiden in Anspruch genommenen Firmen und eine beigeladene Firma, die den Export organisiert hatte, nicht zustande kam, wurden von der beklagten Sonderabfallagentur Baden-Württemberg zwei andere Firmen mit der Rückholung und Verwertung der Abfälle beauftragt. Es entstanden Gesamtkosten von 533.853,87 €. Diese wurden von der Sonderabfallagentur zu je einem Drittel (177.951,29 €) den beiden oberschwäbischen Firmen und der beigeladenen Firma auferlegt.

Nach einem Verhandlungsmarathon von 6 Stunden schlossen die Beteiligten einen Vergleich, der allerdings bis 6. März widerrufen werden kann. Nach den Grundzügen des Vergleichs wird die jeweilige Forderung auf 150.000 € herabgesetzt; die in dieser Sache anhängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen und - betreffend die beigeladene Firma - vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart werden zurückgenommen. Damit besteht die Chance, mit dem Vergleich den gesamten Komplex zu beenden. (Mo)

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